Lehrpersonen
Die Richtlinien orientieren sich an den Richtlinien zur Bestätigung von Lehrpersonen, die das WFdK von der WSdK übernommen hat. Sie wurden an manchen Punkten modifiziert und ergänzt.
Persönliche Qualifikation
Die persönliche Qualifikation entwickelt sich durch die eigene langjährige, intensive und kontinuierlich begleitete Praxis und die Integration der Erfahrungen im personalen und transpersonalen Raum und im Alltag. Die Beauftragung zur Weitergabe des kontemplativen Weges wird angeregt durch die langjährig begleitende Lehrperson.
Die Entfaltung der Weisheit des Herzens und einer Wertschätzung der Wegerfahrung mit all ihren Höhen und Tiefen ist Ausdruck der inneren Reifung. Die Beurteilung der persönlichen Qualifikation liegt in der Verantwortung der bestätigenden Lehrperson.
Praktische Qualifikation:
Folgende Kriterien sind für die Bestätigung als Lehrperson zu bedenken und zu überprüfen:
- die Teilnahme an mindestens 8 Kontemplationskurstagen (teils mit Elementen der Leibarbeit) pro Jahr (auch eigene Kurse zählen mit). Ist das in einem Jahr oder Jahren nicht möglich, verlängert sich der Zeitraum von 10 Jahren zur Anerkennung entsprechend.
- eine möglichst tägliche Übungszeit in der Kontemplation, die in den Alltag zu übertragen versucht wird.
- Vertiefung und Intensivierung des persönlichen, spirituellen Weges durch das Studium der christlichen Mystik, anderer mystischer Traditionen und zeitgenössischer Spiritualität. Dies ist nachzuweisen durch die Teilnahme an 6 Kurstagen mit den genannten Theorieschwerpunkten oder durch eigenes Studium in Absprache mit der Lehrperson während mindestens 3 Jahren.
Folgende Grundkenntnisse und Erfahrungen sind nachzuweisen:
- Methodik der Kursleitung mit den Schwerpunkten Anleitung zur Leibarbeit einschließlich Sitzhilfen, Planung und Strukturierung von Einführungs- und Vertiefungskursen, Vortragsgestaltung, Rollenselbstverständnis (Übertragung / Gegenübertragung). Wünschenswert ist die Erfahrung in der Gestaltung eines Einführungs- oder Vertiefungskurses. Dazu gehören praktische Kenntnisse in Organisation und Methodik der Kursleitung, inkl. Vortragsgestaltung und Anleitung von Leibarbeit.
- Geistliche Begleitung und Gesprächsführung: (Die Kompetenz in Geistlicher Begleitung, Gesprächsführung und spiritueller Begleitung kann nachgewiesen werden, z. B. durch WFdK-Fortbildungen, durch Themenzentrierte Interaktion (TZI), Personaltraining oder ähnliches, Heilpraktiker-Ausbildung, Psychotherapie, Klinische Seelsorgeausbildung (KSA), Telefonseelsorgeausbildung, bzw. entsprechende kleine Seelsorgeausbildung (drei Wochen), die einige Landeskirchen auch für Nichttheologen anbieten.
- Supervision und Intervision, um eigenes Rollenverständnis, Übertragung und Gegenübertragung zu reflektieren.
- Die Fähigkeit, zur Integration der Erfahrung im personalen und transpersonalen Raum beizutragen. Dazu gehören das Erkennen im Umgang mit verschiedenen Übungsstufen und Meditationswirkungen sowie Erfahrungswerte zur Bewältigung von Lebenskrisen, psychischer oder spiritueller Natur.
- Übung auch in gegenstandsbezogener Meditation, z. B. Schrift- (Ruminatio), Symbol- und Naturmeditation.
- Gute Kenntnisse der biblischen Grundlagen und der christlich-mystischen Tradition, exemplarisch vertieft anhand der persönlichen Leitfigur mindestens eines Mystikers / Mystikerin. Interreligiöse Kenntnisse.
- Assistenz bei mindestens einem Kurs oder eigene Kursleitung
Ein kontinuierlich begleiteter Erfahrungsweg in einer Zeitspanne von mindestens 10 Jahren ist nachzuweisen, wobei die Schülerschaft einer verbindlichen Verabredung bedarf.
Meditationsbegleiter*innen
Eine Bestätigung als Meditationsbegleiter*in der SdKGG ist bereits nach 5 Jahren möglich. Die Anforderungen entsprechen ungefähr der dreijährigen Ausbildung in Geistlicher Begleitung in der Evangelischen Kirche im Rheinland und einem zweijährigen Aufbaukurrikulum Kontemplation (je Jahr zwei Wochenkurse und Übungstage).
In der WFdK sind Meditationsbegleiter*innen nicht vorgesehen, wohl in der „via cordis“ und anderen Schulen.
Schriftlicher Bericht
Vor der Bestätigung als Lehrer*in oder Begleiter*in ist ein schriftlicher Bericht einzureichen, der den spirituellen Werdegang bezeugt und die Reflexion dieser Punkte enthält. Auffallende Mängel oder Abweichungen werden im direkten Gespräch geklärt.
Anhang zu den Richtlinien: Hinweise über Ausbildungsmöglichkeiten
Seelsorgeausbildung:
Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen haben jeweils Konzepte für die Ausbildung von ehrenamtlichen Seelsorger*innen. Bei Bedarf berät Hanno Paul.
Ausbildung in Geistlicher Begleitung, z. B.:
Haus der Stille, Meditations- und Einkehrzentrum der Evangelischen Kirche im Rheinland, Melsbacher Hohl 5, 56579 Rengsdorf (Westerwald), Tel.: 02634-920510, Fax -920517, HausStille@t-online.de, www.ekir.de/haus-der-stille
Dort wird ein Grundkurs angeboten, der berufsbegleitend über knapp 3 Jahre verläuft und dem eine kleine Seelsorgeausbildung vorausgeht. Danach gibt es verschiedene Aufbaukurse in Kontemplation und Eutonie.
Ev. Kirche von Westfalen, Gemeinsames Pastoralkolleg der Ev. Kirche von Westfalen und der Ev. Kirche im Rheinland, Begleitung von geistlichen Übungen/Exerzitien, Grundkurs und Aufbaukurs
(Kontakt: Britta.Stracke@institut-afw.de; 02304/755-145)
Weitere Möglichkeiten zur Weiterbildung im Bereich Kontemplation, Mystik, Körperübungen:
Schulungstage unserer Schule (ESdK), des WFdK und ihren Regionalgruppen, der Wolke des Nichtwissens, AK Meditation der Ev. Kirche im Rheinland, Netzwerk für Meditation und Spiritualität in Westfalen, Spirituelle Kompetenz der Westf. Kirche und andere entsprechende Ausbildungen nach Absprache mit der Lehrperson.